Landekonten – welche Plätze?

An Plätzen mit sogenannten Landekonten muss die Landegebühr nicht vor Ort entrichtet werden, sondern der LVE erhält zum Monatsende eine Sammelabrechnung. Die Weiterverrechnung an die Mitglieder geschieht dann automatisch durch in Vereinsflieger hinterlegte Preisformeln.

Eigenständige Zahlungen an diesen Plätzen können nicht erstattet werden!

Die aktuelle Liste kann unter dem Menüpunkt “Intern” -> “Flugvorbereitung” eingesehen werden!

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Die Anmeldung erfolgt mit denselben Daten wie bei Vereinsflieger.de